1. Erst nach Erhalt des unterschriebenen Ausbildungsvertrages ist der/die TeilnehmerIn angemeldet, was diese Teilnahmebedingungen vertragsgegenständlich machen.
2. Die Ausbildungsgebühr ist bei Gesamtzahlung entweder vor Unterrichtsbeginn zu überweisen oder am Tag des Unterrichtsbeginnes bar zu entrichten. Bei monatlicher Überweisung ist die Gebühr zu jedem 1. des Monats während der gesamten Ausbildungsdauer zu überweisen.
3. Kündigung: Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen, es zählt der Tag des Einganges im Sekretariat oder bei den Schulleitern persönlich. Es gelten folgende Bedingungen:
4. Das Ausbildungsinstitut behält sich vor, die Homöopathie-Ausbildung bei zu geringer Teilnehmerzahl oder aus Gründen höherer Gewalt abzusagen. Dies kann auch inmitten eines laufenden Ausbildungsganges geschehen. In diesem Falle werden die Ausbildungsgebühren entsprechend den geleisteten Wochenenden verrechnet. Ein weiterer Anspruch besteht dann nicht mehr.
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